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Definition Berufsrückkehrerin
Wer ist Berufsrückkehrerin?
Frauen gelten als Berufsrückkehrerinnen, wenn sie ihre Erwerbstätigkeit, Arbeitslosigkeit oder eine betriebliche Berufsausbildugn wegen der Betreuung und Erziehung von aufsichtsbedürftigen Kindern oder der Betreuung von pflegebedürftiger Angehöriger unterbrochen haben und in angemessener Zeit danach in die Erwerbstätigkeit zurückkehren wollen.

Als Erwerbstätigkeit bzw. berufliche Tätigkeit gilt:
  • sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
  • selbstständige Tätigkeit
  • betriebliche Ausbildung
  • Arbeitslosigkeit
  • Zeiten als Beamtin oder Beamtin auf Widerruf
  • Zeiten als mithelfende Familienangehörige im Sinne von § 118 Abs. 3 SGB III
  • außerbetriebliche Ausbildung mit sozialversicherungspflichtiger Ausbildungsvergütung bzw. mit im Nachhinein anerkannter Sozialversicherungspflicht.

Aufsichtsbedürftig sind Kinder unter 15 Jahren, d. h. am 15. Geburtstag endet die Aufsichtsbedürftigkeit.

Als pflegebedürftige Angehörige gelten:

  • Angehörige unabhängig von einer bestimmten Pflegestufe
  • Angehörige, die außerhalb des eigenen Haushalts betreut werden.

Die Unterbrechung muss mindestens ein Jahr gedauert haben.

Als angemessene Zeit gilt: Sie wollen bis spätestens ein Jahr nach der Unterbrechung erwerbstätig sein.

Berufsrückkehrerin ist auch, wer während der Berufsunterbrechung ohne Beeinträchtigung der Betreuung eine geringfügige Beschäftigung ausübt oder eine kurzzeitige Maßnahme besucht.

Der Status Berufsrückkehrerin bleibt bis zur endgültigen Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt bestehen. Er erlischt nach einer einjährigen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit.

In § 11 Abs. 2 Nr. 2 SGB III werden Berufsrückkehrerinnen als besonders förderungswürdige Personengruppe definiert.

(N.B.: Im Jahr 2004 waren bundesweit rund 184.000 aller arbeitslos gemeldeten Personen Berufsrückkehrer/innen, davon waren etwas über 181.000 Frauen. Aufgrund dieser überragenden Mehrheit verwenden wir auf dieser Website ausschließlich die weibliche Form "Berufsrückkehrerin". Alle Informationen gelten aber auch für Männer, die nach einer Familienphase wieder ins Berufsleben zurückkehren möchten.)

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